Neues vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Alle in Förderprogrammen des BAFA tätigen Berater / innen müssen auch den Nachweis erbringen, dass sie über ein Qualitätssicherungssystem verfügen. Der Nachweis der Qualitätssicherung kann z.B. über eine externe Zertifizierung erfolgen (z.B. nach DIN ISO 9001).
Einfacher geht es ab sofort beim Beraternettzwerk: Das BAFA hat die Mitgliedschaft in unserem Beraterverband als Nachweis der Qualitätssicherung anerkannt. Dies erleichtert unseren Partnern die Registrierung beim BAFA sehr.

 

Autor: Beraternettzwerk

 

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